Wer aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch
verhindert ist, muss sich möglichst vor Unterrichtsbeginn des Fehltages
unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer im Sekretariat
entschuldigen.
Innerhalb von drei Tagen muss eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden.
Der Fachlehrer trägt die fehlenden Schülerinnen und Schüler in Webuntis ein.
Wenn ein Schüler / eine Schülerin während der Unterrichtszeit erkrankt, besorgt er
sich einen Abmeldezettel im Sekretariat und lässt diesen vom Fachlehrer
dieser oder der folgenden Unterrichtsstunde abzeichnen.
Beurlaubung vom Unterricht
Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in besonders begründeten
Fällen möglich und muss von den Eltern spätestens drei Schultage vorher
schriftlich beantragt werden.
Die verantwortliche Lehrkraft kann die Beurlaubung bis zu einer Unterrichtsstunde
vornehmen, die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer bis zu zwei Schultagen, der Schulleiter
oder sein Vertreter alle weiteren Beurlaubungen.
Jede Beurlaubung unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt kann in der Regel nicht gewährt werden.
Versäumnis- und Entschuldigungsregeln für die Kursstufe